Liebe Eltern

glücklicherweise ist es jetzt entschieden, dass Eltern auch gesunder Kinder ein zusätzliches Kinderkrankengeld zusteht.

In diesem Fall genügt – wie vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt- eine Bescheinigung der Einrichtung. 

 

Bei kranken Kindern stellen wir als Ärzte nach Vorstellung der Kinder in der Praxis eine Krankenbescheinigung aus.

Den kompletten Text des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie hier einsehen.

Stand: 12.1.2021

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld.html

Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben,

Ihr

Team der Praxis Dr. Christian Habelt

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